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Verpflichtungserklärungen

Die in den Kursen verwendeten Gerätschaften werden gegen ein entsprechendes Nutzungsentgelt den Studierenden der Zahnmedizin überlassen. Ein Teil der Materialien sowie Bohrer und Schleifer sind von den Studierenden ab dem Sommersemester 1998 selbst zu bezahlen.

Das Nutzungsentgelt ist bei Kursantritt fällig (spätestens zwei Wochen nach einer möglichen Leistunskontrolle). 

Im Folgenden finden Sie die Verpflichtungserklärungen für die verschiedenen Kurse sowie ein Merkblatt mit näheren Informationen zu dem Nutzungsentgelt und zur Überweisung.

Die entsprechende Verpflichtungserklärung muss vor Beginn der Veranstaltung im Studentensekretariat der Zahnmedizin bei Frau Heming abgegeben werden, ansonsten kann die Teilnahme nicht gewährt werden.


Merkblatt

Verpflichtungserklärungen

 Vorklinik
   3021 / TPK Technischer Propädeutik Kurs
   3022 / Phantomkurs der Zahnersatzkunde I
   3023 / Phantomkurs der Zahnersatzkunde II
 Klinik
   3038 / Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde
   3040 / Zahnerhaltung I / Integr. Kurs 1.1
   3041 / Zahnerhaltung II / Integr. Kurs 2.2
   3049 / Prothetik I / Integr. Kurs 1.2
   3051 / Prothetik II / Integr. Kurs 2.1

 

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