Prüfungen
Im vorklinischen Teil des Studiums finden zwei staatliche Prüfungen statt.
Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum) findet in der Regel nach dem zweiten Semester statt und umfasst die Fächer Chemie, Physik und Zoologie.
Die zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) findet in der Regel nach dem fünften Semester statt und umfasst die Fächer Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie (Biochemie) und Zahnersatzkunde.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen sind in den §§ 19 Abs. 3 und 26 Abs. 4 ZAppO beschrieben.
ZAppO
§19 (3) Dem Gesuch sind außerdem die in § 9 bezeichneten Nachweise mit Ausnahme des Nachweises nach § 9 Abs. 3 sowie Nachweise darüber beizufügen, daß der Studierende
a) folgende Vorlesungen gehört hat:
während eines Semesters eine Vorlesung über Zoologie oder Biologie,
während zweier Semester je eine Vorlesung über Physik und Chemie;
b) während eines Semesters an einem physikalischen und einem chemischen Praktikum regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat.
§26 (4) Dem Gesuch sind ferner die Nachweise beizufügen, daß der Studierende
a) folgende Vorlesungen gehört hat:
während eines Semesters je eine Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte,
während zweier Semester je eine Vorlesung über Physiologie, physiologische Chemie und Werkstoffkunde,
während dreier Semester eine Vorlesung über Anatomie;
b) an folgenden praktischen Übungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat:
während eines Semesters
an den anatomischen Präparierübungen,
an einem physiologischen und einem physiologisch-chemischen Praktikum,
an einem mikroskopisch-anatomischen Kursus,
an einem Kursus der technischen Propädeutik,
an einem Phantomkursus der Zahnersatzkunde und
während der vorlesungsfreien Monate an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde.
Die Erfassung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich elektronisch über BASIS. Eine Anmeldung im Prüfungssekratariat ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen erhalten Sie im Prüfungssekretariat der Zahnmedizin bei Frau Konrady.
Studienortswechsler sowie Studierende aus älteren Semestern, die noch Scheine im Papierformat vorliegen haben, melden sich bitte im Prüfungssekratariat zur Nacherfassung der Scheine im elektronischen System.
Wenn Lateinkenntnisse in Ihrem Reifezeugnis ausgewiesen sind, melden Sie sich bitte möglichst zu Beginn Ihres Studiums im Prüfungssekratariat, damit diese Qualifikation elektronisch erfasst werden kann.
Nachweis der Lateinkenntnisse
Studienordnung, § 3
Besondere, notwendige Qualifikation
Enthält das Reifezeugnis oder der Vorbildungsnachweis keine Leistungsnote in Latein, so ist der Nachweis der notwendigen Lateinkenntnisse durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung zu erbringen. Durch diese Prüfung müssen Lateinkenntnisse entsprechend dem früheren “Kleinen Latinum“ möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung, nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Leistungsnote in Latein oder Lateinkenntnisse entsprechend dem früheren "Kleine Latinum" können ersetzt werden durch den Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Hochschule durchgeführten Kursus über medizinische Terminologie (§ 9 Abs. 3 ZAppO).