Planungsgruppen
Studierende der Zahnmedizin werden zu Beginn des Studiums einer von vier Planungsgruppen (9A/B und 10A/B) zugeteilt. Die Zuteilung ist verbindlich, damit einher geht ein festgelegter Stundenplan und die Zuordnung zu bestimmten Praktikumsgruppen. Ein Wechsel der Planungsgruppen ist nicht möglich, der kann nur in Ausnahmefällen wie der Pflege kranker Angehöriger oder Kinderbetreuung gestattet werden und muss schriftlich belegt sein.
Hier die aktuelle Einteilung der Planungsgruppen (Stand 04.10.23)