Krankenpflegepraktikum
Vor Studienbeginn oder während des vorklinischen Studienabschnittes ist ein dreimonatiger (90-tägiger) Krankenpflegedienst abzuleisten. Der Nachweis darüber ist bei der Meldung zur Ärztlichen Vorprüfung zu führen. Die Formulare für die Bescheinigung finden Sie hier. Informationen zur Bewerbung für ein Krankenpflegepraktikum am UKB finden Sie hier.
Wichtig hierbei zu beachten ist:
gemäß §1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit §6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) i.d.F. der ÄAppO vom 27.06.2002 (BGBI IS. 2405)
Wann kann der Krankenpflegedienst abgeleistet werden?
Der Krankenpflegedienst ist vor Beginn des Studiums (frühestens nach Aushändigung des Hochschulzugangsberechtigungszeugnisses / Abitur!!!) oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums (=Semesterfereien lt. Vorlesungsverzeichnis, Urlaubssemester) vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten.
Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation einer Krankenanstalt einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen.