Erste-Hilfe-Kurs
Für die Zulassung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt. Sie werden vom DRK, Malteser-Hilfsdienst u.ä. angeboten. Der Erste-Hilfe-Kurs kann vor dem Studium oder während des vorklinischen Studienabschnittes absolviert werden, wobei er höchstens drei Jahre vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt worden sein darf.